Krebsvorsorge

Ca. 18.000 Menschen im Jahr erkranken in Deutschland an Mund- oder Rachenkrebs und wird seit einigen Jahren auch bei jüngeren Menschen zunehmend häufiger festgestellt. Dabei erkranken Männer ungefähr 3-mal so oft wie Frauen. Bei Ihnen stellt der Mund- und Rachenkrebs sogar die fünfthäufigste Krebserkrankung überhaupt dar.

Der Mund- und Rachenkrebs umfaßt hierbei alle bösartigen Tumoren der vorderen Mundhöhle inklusive der Lippen, der Wangenschleihaut, der Zunge sowie des Mundbodens und des vorderen und hinteren Gaumens. Auch Tumoren am Zungengrund, dem Mundrachenraums inkl. der Mandeln gehören hierzu.

Im Rahmen der zweimal jährlich empfohlenen systematischen Untersuchung der Mundhöhle soll sichergestellt werden, dass sämtliche Regionen eingesehen und kritisch gewürdigt werden. Bei Veränderungen ist eine weitere diagnostische Abklärung erforderlich. Als verdächtig gilt jede Veränderung, die nach einer Beobachtung oder Therapie über 2 Wochen keine Rückbildungstendenz zeigt und sich nicht eindeutig einer definierten Grundkrankheit oder Ursache zuordnen läßt.

Typische Veränderungen können sein:

  • Verlust des Oberflächenglanzes, matte Oberfläche
  • Weißliche Flecken auf der Oberfläche
  • Tief rote Oberfläche, wie bei einer Druckstelle oder Abschürfung
  • Leicht blutende Oberfläche
  • Verhärtung oder Rauhigkeit der Mundschleimhaut
  • Schmerzempfindlichkeit

Immer, wenn der Verdacht auf eine Krebsvorstufe oder einen Krebs besteht, muss eine Gewebeprobe entnommen werden. Die Gewebeprobe ist in örtlicher Betäubung möglich und kaum belastend. Nur die Gewebeprobe gibt letzte Sicherheit über die Diagnose.

Wenn eine Mundschleimhautveränderung bei der oralen Inspektion eher als ungefährlich eingestuft wird, dann kann auch ein Zellabstrich zur Untersuchung genügen. Dabei werden Zellen mit einer kleinen Bürste von der Oberfläche abgeschabt und anschließend untersucht.

Wenn das Ergebnis des Zellabstriches nicht eindeutig ist, muss zur Klärung eine Gewebeprobe erfolgen. Sofern die Zellabstriche oder auch die feingewebliche Untersuchung nur einen ungefährlichen Befund ergeben, die Schleimhaut aber nicht gesundet oder die Veränderung sogar zunimmt, sollte eine erneute feingewebliche Untersuchung bei einem chirurgisch spezialisierten Zahnarzt erfolgen.

Bei einigen Menschen kann eine Veranlagung zur wiederholten Entstehung von Krebsvorstufen bestehen. Wenn also eine Krebsvorstufe gefunden und beseitigt wurde, dann müssen regelmäßige Kontrollen erfolgen, um neue Veränderungen rechtzeitig zu erkennen.

Als Faktoren, die zur Entstehung des Mundhöhlen- und Rachenkrebs führen, werden von der deutschen Krebsgesellschaft vor allem Tabak- und Alkohohlkonsum, sowie die Infektion mit Humanen Papillomaviren vom Typ 16 genannt.

Allerdings bieten Mund und vor allem der Rachen auch zahlreiche versteckte Areale, die während der Routineuntersuchung nicht oder nur unzureichend eingesehen werden können.

Spürbare Veränderungen wie …

  • Husten,
  • Andauernde Heiserkeit,
  • Schluckbeschwerden,
  • Blutbeimengungen im Speichel,

… treten meisten erst in relativ späten Tumorstadien auf.

Während Tabak- und Alkohohlkonsum häufig verantwortlich sind für Veränderungen in der vorderen Mundhöhle, sind es insbesondere die HPV 16 bedingten Erkrankungen, die in der hinteren Mundhöhle und des Rachens auftauchen und relativ spät entdeckt werden.

Über ein neues Testverfahren können wir spezielle Antikörper in Ihrem Blut nachweisen, die dann entstehen, wenn Humane Papillomaviren aktiv in die Zellsteuerung eingegriffen haben. Denn im Stadium einer Vorstufe erkannt, können sehr schonende Therapieverfahren mit hervorragender Prognose eingesetzt werden.

Für Fragen steht Ihnen unser Praxisteam jederzeit gerne in unserer Praxis zur Verfügung. Sichern Sie sich Ihren Termin unter: 0261 17450.